AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eisen Industrie Management GmbH

I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen aller Art für Handel, Handwerk und Industrie, Qualitätskontrollen und –prüfungen, Reinigungsdienstleistungen, sowie Sicherheitsdienstleistungen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt.

II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen und etwaige Fehler oder Mängel umgehend zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer berechtigt eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler bei der Leistungserbringung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch Dritte oder den Auftraggeber selbst verursacht wurde.
4. Sollten Mängel bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen im Angebot oder mündlich abgesprochenen Hilfsmittel, Hilfskräfte oder dergleichen, uneingeschränkt für die gesamte Dauer des Auftrages zur Verfügung stellt.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Auftragnehmer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen, wenn dies der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung dient. Der Auftraggeber erteilt dazu auch ohne Rücksprache oder Verständigung seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.

IV. Rücktrittsrecht
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vertragsleistung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
3. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind Kosten, die bereits entstanden sind in Rechnung zu stellen.
4. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

V. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 1 Woche vor Auftragsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Danach fallen Stornogebühren von 30% des Auftragsvolumens an.

VI. Preise
Für den Auftrag gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Abrechnung nach geleisteten Stunden werden Zuschläge für Feiertags-(100% an gesetzlichen Feiertagen), Sonntags- (50%) und Nachtarbeit (25%) in Rechnung gestellt.

VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Auftragnehmer abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Auftraggebers oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Auftragnehmers zustande. Der Auftragnehmer hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

IX. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die bei unsachgemäßer Benutzung oder Umgang mit der erbrachten Leistung oder des Produktes entstanden sind.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderem zuständigem Gericht geltend zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XI. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

XII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die Leistung zu erbringen.

Nürnberg

Stand Mai 2015